Pfarreienrat / Kirchengemeindeverband
In einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Kirchengemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Kirchengemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
Der Kirchengemeindeverband (KGV) beschließt die Verwendung der Schlüsselzuweisung der Kirchensteuermittel durch das Bistum Trier. Er ist Anstellungsträger des Personals.
Beate Fasen (Vorsitzende des Pfarreienrates) Leo Schneider (stellv. Vorsitzender KGV) Petra Müller (Schriftführerin) Linda Barger Hilde Jardin Doris Landin Ruxandra Gericke Susanne Eich |