Pfarreienrat / Kirchengemeindeverband
In einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Kirchengemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Kirchengemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
Leo Schneider (stellv. Vorsitzender KGV) Steffi Peters (Gemeindereferentin, geb. Mitglied) Beate Fasen (Vorsitzende Pfarreienrat) Petra Müller (Schriftführerin) Linda Barger Hilde Jardin Doris Landin Ruxandra Gericke (Vertreterin Steuerungsgruppe Pastoraler Raum) Susanne Eich |