Pfarreienrat / Kirchengemeindeverband

  

In einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Kirchengemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Kirchengemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.


In unserer Pfarreiengemeinschaft bildet der Pfarreienrat auch die Verbandsvertretung der Kirchengemeinden.

  

Der Kirchengemeindeverband (KGV) beschließt die Verwendung der Schlüsselzuweisung der Kirchensteuermittel durch das Bistum Trier. Er ist Anstellungsträger des Personals.

Mitglieder:


Pfr. Rudolf Esser (Pfarrverwalter und Vorsitzender KGV)

Beate Fasen (Vorsitzende des Pfarreienrates)

Leo Schneider (stellv. Vorsitzender KGV)

Petra Müller (Schriftführerin)

Linda Barger

Hilde Jardin

Doris Landin

Ruxandra Gericke

Susanne Eich